02. Juni 2022 | Defensio-Fälle

„Jäger und Sammler?“

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo: Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen zu haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidiger Moro herausarbeiten, dass der Mandant entsprechende Dateien gerade nicht gespeichert und gesammelt hatte. Da dem Mandanten eine Suche nach strafbewehrten Daten nicht vorzuwerfen ist, konnte die Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO überzeugt werden.