16. August 2021 | Defensio-Fälle

Toxische Beziehung?

Datum der Einstellung: 18.06.2021 / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Körperverletzung, Beleidigung Bedrohung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 18.06.21 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert seine Ex-Freundin in Form von Schubsen, psychischer Gewalt und WhatsApp-Nachrichten Schäden zugefügt zu haben. Dr. Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.