17. August 2021 | Defensio-Fälle

Besitz kinderpornographischer Schriften?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Schriften 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Stuttgart 

 

Er soll als Mitglied einer WhatsApp-Chatgruppe einen kinderpornographischen Sticker erhalten haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht die Einstellung erwirken und herausarbeiten, dass der Mandant nicht als Inhaber der Rufnummer identifiziert werden konnte. Zudem ergab sich aus der Ermittlungsakte kein strafbares Tatgeschehen für den Besitz kinderpornographischer Schriften.