Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Schriften
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Stuttgart
Er soll als Mitglied einer WhatsApp-Chatgruppe einen kinderpornographischen Sticker erhalten haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht die Einstellung erwirken und herausarbeiten, dass der Mandant nicht als Inhaber der Rufnummer identifiziert werden konnte. Zudem ergab sich aus der Ermittlungsakte kein strafbares Tatgeschehen für den Besitz kinderpornographischer Schriften.