Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde Betrug vorgeworfen. Der Anzeigenerstatter warf ihm vor über eine Unternehmens-Webseite ein Produkt mit einem Video beworben und verkauft zu haben. Das Video soll irreführend gewesen sein und das Produkt nicht dem Beworbenen entsprechen. Trotz diverser und langjähriger Internet-Aktivitäten des Unternehmens ist der Mandant zuvor nie polizeilich in Erscheinung getreten. Dieses konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig gegenüber der Staatsanwaltschaft darlegen und begründen, dass die Vorwürfe des einzelnen Anzeigenerstatters nicht glaubwürdig sind. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dem Mandanten blieb ein geschäftsschädigendes und langwieriges Gerichtsverfahren erspart.