06. September 2022 | Defensio-Fälle

Anzügliches Bild und Video während des Drogenrausches

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Bild von seinem erigierten Penis und ein pornographisches Video an eine Minderjährige gesendet zu haben. 

In einer gut argumentierten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig herausarbeiten, dass unser Mandant zum Zeitpunkt des Versendens der Nachrichten unter dem Einfluss harter Drogen stand und deshalb aufgrund einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung nicht schuldfähig war. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.