Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Bild von seinem erigierten Penis und ein pornographisches Video an eine Minderjährige gesendet zu haben.
In einer gut argumentierten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig herausarbeiten, dass unser Mandant zum Zeitpunkt des Versendens der Nachrichten unter dem Einfluss harter Drogen stand und deshalb aufgrund einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung nicht schuldfähig war. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.