Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Nachstellung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde die Nachstellung seiner Ex-Freundin vorgeworfen. In einer gut begründeten Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig dar, dass dem Mandanten die einzelnen Handlungen nicht nachweisbar waren. Zudem erfüllte der Vorwurf der Ex-Freundin schon aus Rechtsgründen nicht den Tatbestand der Nachstellung. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.