05. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Po-Grapscher?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert der ehemals besten Freundin seiner Frau an den Po gefasst zu haben und diese anschließend zu küssen. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte durch eine genaue Aktenanalyse herausarbeiten, dass ein Verfahrenshindernis besteht. Die entsprechende Schutzschrift hat auch die Staatsanwaltschaft überzeugt, sodass sie das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.