Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Zuge einer eskalierten Streitigkeit im Straßenverkehr auf eine Person eingetreten zu haben. Dabei soll er diese grundlos aggressiv angegriffen haben.
Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer Schutzschrift darlegen, dass schon die behaupteten Verletzungshandlungen nicht nachgewiesen werden konnten. Außerdem hatten die Ermittler:innen nicht berücksichtigt, dass unser Mandant sich Beleidigungen und körperlichen Bedrohungen der anderen Person ausgesetzt sah und aus Notwehr handelte.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Ans. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage und ein öffentliches Gerichtsverfahren erspart blieb.