Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe
Im Rahmen der Ermittlungen wird unserem Mandanten ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Ein Zeuge aus der Schule des angeblichen Tatgeschehens habe beobachtet, wie der Mandant sechs bis sieben Teile an eine andere Person verkauft habe. In einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage in Zweifel stellen, sodass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte.