04. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Betäubungsmittel aus dem Darknet

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts   

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Unserem Mandanten wurde der Erwerb von 5,7 Gramm MDMA aus dem Darknet vorgeworfen. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte im Wege einer umfassenden Schutzschriften herausarbeiten, weshalb es nach ständiger Rechtsprechung bereits an einem hinreichenden Tatverdacht ermangelt, da der bloße Name und die Adresse auf einem Paket nicht ausreichen, um den Erwerb von Betäubungsmitteln nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von dieser Argumentation überzeugen und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.