Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Unserem Mandanten wurde der Erwerb von 5,7 Gramm MDMA aus dem Darknet vorgeworfen. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte im Wege einer umfassenden Schutzschriften herausarbeiten, weshalb es nach ständiger Rechtsprechung bereits an einem hinreichenden Tatverdacht ermangelt, da der bloße Name und die Adresse auf einem Paket nicht ausreichen, um den Erwerb von Betäubungsmitteln nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von dieser Argumentation überzeugen und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.