Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Insolvenzverschleppung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Münster
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, verspätet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf einer automatisierten Mitteilung des für die Eröffnung zuständigen Gerichts an die Staatsanwaltschaft. Strafverteidiger Hillingmeier konnte darlegen, dass keine Anhaltspunkte für eine Verspätung, jedenfalls nicht für ein vorsätzliches Verhalten des Mandanten vorliegen. Dieser hatte die Geschäftsführung des Konzerns erst wenige Wochen zuvor wegen Krankheit übernommen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.