19. Juni 2023 | Defensio-Fälle

Risikoreiche Übernahme

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Insolvenzverschleppung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Münster 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, verspätet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf einer automatisierten Mitteilung des für die Eröffnung zuständigen Gerichts an die Staatsanwaltschaft. Strafverteidiger Hillingmeier konnte darlegen, dass keine Anhaltspunkte für eine Verspätung, jedenfalls nicht für ein vorsätzliches Verhalten des Mandanten vorliegen. Dieser hatte die Geschäftsführung des Konzerns erst wenige Wochen zuvor wegen Krankheit übernommen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.