Datum: 24.01.2022
Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Schwerin
Der Mandantin wurde vorgeworfen, ihre Schülerin nach „eskaliertem“ Verhalten an den Armen gefasst und des Klassenraums verwiesen zu haben. Dabei soll sie hingefallen sein. An den Armen und dem rechten Knie des 6-jährigen Kindes wurden leichte Hämatome festgestellt. In einem gut begründeten Schriftsatz konnte Strafverteidiger Jonas Göttert herausarbeiten, dass der Mandantin die Erfüllung des Tatbestandes nicht nachweisbar ist. Blutergüsse entstehen bei Kindern auch beim Spielen und Toben.