Datum: 24.01.2022
Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen einen Gramm Marihuana erworben zu haben. Er soll den Drogenhändler, dessen Telefon überwacht wurde mittels Whatsapp kontaktiert haben, um so ein Treffen zur Abnahme zu verabreden. Die Nummer konnte zwar dem Mandanten zugeordnet werden, allerdings konnte weder nachgewiesen werden, dass es auch er war der die Nachrichten schrieb, noch dass es überhaupt zu einem Treffen kam. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.