25. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Der überwachte Drogenhändler

Datum: 24.01.2022

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen einen Gramm Marihuana erworben zu haben. Er soll den Drogenhändler, dessen Telefon überwacht wurde mittels Whatsapp kontaktiert haben, um so ein Treffen zur Abnahme zu verabreden. Die Nummer konnte zwar dem Mandanten zugeordnet werden, allerdings konnte weder nachgewiesen werden, dass es auch er war der die Nachrichten schrieb, noch dass es überhaupt zu einem Treffen kam. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.