Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Der Mandantin wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Mandantin besteht, weil allein die Anschrift der Mandantin auf der abgefangenen Briefsendung keinen Hinweis für einen Erwerb von Betäubungsmitteln bietet und für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreichend ist.