27. September 2022 | Defensio-Fälle

Post aus den Niederlanden

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

 

Der Mandantin wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen.  

In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Mandantin besteht, weil allein die Anschrift der Mandantin auf der abgefangenen Briefsendung keinen Hinweis für einen Erwerb von Betäubungsmitteln bietet und für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreichend ist.