Strafverteidiger: Patrique Robert Noetzel
Vorwurf: Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidr. Organisation, Beleidigung, Verstoß gegen das KunstUrhG
Ergebnis: Geldstrafe
Wo: Amtsgericht Hamburg-Harburg
Die bislang nicht vorbestrafte Mandantin soll ein Bild in den sozialen Medien geteilt haben, auf dem auf der einen Hälfte ein Polizeibeamter, auf der anderen ein SS-Offizier zu sehen ist. Darauf der Spruch „Ich führe nur Befehle aus“. Das eigentliche Problem: Die SS-Runen am Emblem und der stilisierte Totenkopf waren darauf abgebildet. Sie erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze und legte dagegen Einspruch ein. Nachdem in der mündlichen Verhandlung zur Sprache kam, dass die Mandantin keinerlei Verbindungen zur rechten Szene pflegt und dem NS-Unrecht zustimmende Inhalte zutiefst ablehnt, wurde deutlich, dass die staatsschutzrechtlichen Vorwürfe haltlos erhoben wurden.
Rechtsanwalt Patrique Robert Noetzel konnte das Gericht von der herrschenden Rechtsauffassung überzeugen, dass der Tatbestand nicht einschlägig und der Schutzzweck der Norm nicht betroffen waren. Sowohl Gericht das Gericht als auch der abgebildete und als Zeuge geladene Polizeibeamte lobten Rechtsanwalt Noetzel für sein Plädoyer. Gegen die Mandantin wurde eine geringe Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen wegen der verbleibenden Vorwürfe der Beleidigung und Verstoßes gegen das KunstUrhG verhängt. Der Polizeibeamte, der zunächst als Adhäsionskläger auftrat aber seinen Antrag aus Rechtsgründen zurückzog, verzichtete sogar auf seine Ansprüche.