09. März 2022 | Defensio-Fälle

Polizistin am FKK-Strand

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Exhibitionistische Handlungen 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem FKK-Strand masturbiert zu haben. Hierbei soll er Blickkontakt zu einer Frau aufgebaut haben. Bei dieser handelte es sich um eine Zivilpolizistin, die vor Ort exhibitionistische Handlungen aufdecken sollte. Strafverteidiger Albrecht argumentierte erfolgreich, dass es daher bereits an einer konkreten Belästigung fehlt. Wer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nach exhibitionistischen Handlungen sucht, darf sich nicht darüber beschweren, wenn diese Aufdeckung Gefühle von Ekel erzeugt. Es liegt keine Schutzbedürftigkeit vor. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.