Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Exhibitionistische Handlungen
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem FKK-Strand masturbiert zu haben. Hierbei soll er Blickkontakt zu einer Frau aufgebaut haben. Bei dieser handelte es sich um eine Zivilpolizistin, die vor Ort exhibitionistische Handlungen aufdecken sollte. Strafverteidiger Albrecht argumentierte erfolgreich, dass es daher bereits an einer konkreten Belästigung fehlt. Wer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nach exhibitionistischen Handlungen sucht, darf sich nicht darüber beschweren, wenn diese Aufdeckung Gefühle von Ekel erzeugt. Es liegt keine Schutzbedürftigkeit vor. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.