Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert der ehemals besten Freundin seiner Frau an den Po gefasst zu haben und diese anschließend zu küssen. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte durch eine genaue Aktenanalyse herausarbeiten, dass ein Verfahrenshindernis besteht. Die entsprechende Schutzschrift hat auch die Staatsanwaltschaft überzeugt, sodass sie das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.