Datum: 20.12.2021
Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Computerbetrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund
Dem Mandanten wurde Computerbetrug vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert sich auf einer Cardsharing-Plattform angemeldet und für ein geringes Entgelt den Zugriff auf die zu Unrecht entschlüsselten Daten eines Pay-TV-Anbieters erlangt zu haben. Strafverteidiger Philipp Hillingmeier gelang es in einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht im Hinblick auf die fehlende Erfüllung des objektiven Tatbestandes des Computerbetrugs herauszuarbeiten.
Die Staatsanwaltschaft ist seinem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.