06. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Pay-TV-Zugang teilen – Cardsharing mit Folgen?

Datum: 20.12.2021 

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Computerbetrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund 

 

Dem Mandanten wurde Computerbetrug vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert sich auf einer Cardsharing-Plattform angemeldet und für ein geringes Entgelt den Zugriff auf die zu Unrecht entschlüsselten Daten eines Pay-TV-Anbieters erlangt zu haben. Strafverteidiger Philipp Hillingmeier gelang es in einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht im Hinblick auf die fehlende Erfüllung des objektiven Tatbestandes des Computerbetrugs herauszuarbeiten. 

Die Staatsanwaltschaft ist seinem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.