07. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Betäubungsmittel aus dem Internet

Datum: 07.01.2022

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: § 29 BtMG 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln zu handeln, die er im Internet bestellt haben soll. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde in einer Schutzschrift dargelegt, dass eine fremde Person auf den Namen des Mandanten in dem Shop bestellt hatte und der Mandant nun unschuldig von einem Ermittlungsverfahren betroffen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren ein.