Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Er soll Kaliumnitrat und Magnesiumpulver im Internet bestellt haben, um daraus Schwarzpulver herzustellen. Strafverteidiger Philipp Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb es sich um reine Mutmaßungen der Ermittlungsbeamten handelte, die für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts keinesfalls ausreichen. Bei der Hausdurchsuchung war nämlich kein einziger der Stoffe aufgefunden worden. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.