02. Oktober 2023 | Defensio-Fälle

Nix als Mutmaßungen

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier  

Vorwurf: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz 

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Er soll Kaliumnitrat und Magnesiumpulver im Internet bestellt haben, um daraus Schwarzpulver herzustellen. Strafverteidiger Philipp Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb es sich um reine Mutmaßungen der Ermittlungsbeamten handelte, die für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts keinesfalls ausreichen. Bei der Hausdurchsuchung war nämlich kein einziger der Stoffe aufgefunden worden. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.