12. April 2023 | Defensio-Fälle

Nasenverletzung in der U-Bahn

Datum: 08.02.2023 

Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO mit einer Geldauflage 

Wo? AG Hamburg-Mitte 

 

Den drei angeklagten Bahnmitarbeitern wurde eine gefährliche Körperverletzung zu Lasten eines U-Bahnfahrers vorgeworfen. Nachdem dieser gegen das Alkoholverbot und die Maskenpflicht verstoßen hat und daraufhin zwei Bußgeldtickets von den Bahnmitarbeitern erhielt, beleidigte er die Mitarbeiter und verhielt sich unkooperativ und aggressiv. Nach der Beleidigung und dem Fuß in die Tür stellen, sodass die U-Bahn nicht abfahren konnte, schob einer der Angeklagten den Mann aus der U-Bahn, wonach die Situation eskalierte. Die Angeklagten versuchten aus ihrer Sicht die Situation zu kontrollieren und für Sicherheit für sich selbst, aber auch den Mann zu sorgen, indem sie ihn zuerst an der Wand fixierten. Durch die Gegenwehr des Mannes gerieten die drei Beteiligten zu Boden. Dabei ist der Mann mit der Nase auf den Boden aufgeschlagen, wobei er sich eine leichte Nasenbeinfraktur zuzog. Das Ganze war durch Videoaufnahmen auf dem Bahnsteig nachvollziehbar. Die Verteidigung brachte vor, dass die Angeklagten rechtmäßig, insbesondere nicht vorsätzlich bzw. zumindest gerechtfertigt gehandelt haben. Da der Geschädigte jedoch vor Gericht nicht erschien, wurde das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage an die Flüchtlingshilfe eingestellt.