12. April 2023 | Defensio-Fälle

Alles bezahlt?

Strafverteidiger: Patrique Noetzel 

Vorwurf: Diebstahl 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts  

Wo? Staatsanwaltschaft Bielefeld  

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen in einem Möbelhaus zusammen mit einem Bekannten an der Selbstbedienungskasse nur einen Teil der Ware eingescannt und bezahlt zu haben. Strafverteidiger Patrique Noetzel gelang es in einer umfassenden Schutzschrift darzulegen, dass die Mandantin ihren Teil der Ware ordnungsgemäß bezahlt und keine Kenntnis von dem Nichtbezahlen der restlichen Ware hatte. Ihr konnte dementsprechend kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Verfahren antragsgemäß ein.