Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, Nacktbilder einer Mitschülerin weitergeleitet zu haben. Strafverteidiger Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, dass unserer Mandantin nicht nachgewiesen werden kann, die Bilder weitergeleitet zu haben. Es konnten keine belastenden Beweise wie Chatverläufe o.Ä. gesichert werden. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin ein.