26. Oktober 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG (unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Koblenz 

 

Unserem Mandanten wurde unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Unser Mandant soll eine nicht geringe Menge an 3-MMC über einen Dritten bestellt haben, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Rechtsanwalt Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant aus persönlichen Gründen gehandelt hat, dass der Vorwurf weitestgehend unzutreffend war und die kriminelle Energie nicht die treibende Kraft war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.