Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG (unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge)
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Koblenz
Unserem Mandanten wurde unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Unser Mandant soll eine nicht geringe Menge an 3-MMC über einen Dritten bestellt haben, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Rechtsanwalt Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant aus persönlichen Gründen gehandelt hat, dass der Vorwurf weitestgehend unzutreffend war und die kriminelle Energie nicht die treibende Kraft war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.