Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Göttert
Vorwurf: Verbreiten kinderpornografischer und Besitz jugendpornografischer Schriften
Ergebnis: 2 Jahre ausgesetzt zur Bewährung
Wo? Landgericht Kiel
Der Beschuldigte wurde in erster Instanz vom Amtsgericht Plön zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das knallharte Urteil in erster Instanz wurde von den Medien stark kritisiert und ging sogar über den seinerzeitigen Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Am Landgericht Kiel konnte Rechtsanwalt Göttert die Aufhebung jenes offenkundig ungerechten Urteils erreichen. Es erfolgte eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Man einigte sich schließlich auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren ausgesetzt zur Bewährung. Das Unrechtsurteil aus erster Instanz wurde korrigiert. Der Mandant konnte vor den fatalen Folgen einer zu Unrecht verhängten Gefängnisstrafe bewahrt werden.