23. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Gefängnis verhindert

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Göttert 

Vorwurf: Verbreiten kinderpornografischer und Besitz jugendpornografischer Schriften 

Ergebnis: 2 Jahre ausgesetzt zur Bewährung 

Wo? Landgericht Kiel 

Der Beschuldigte wurde in erster Instanz vom Amtsgericht Plön zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das knallharte Urteil in erster Instanz wurde von den Medien stark kritisiert und ging sogar über den seinerzeitigen Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Am Landgericht Kiel konnte Rechtsanwalt Göttert die Aufhebung jenes offenkundig ungerechten Urteils erreichen. Es erfolgte eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Man einigte sich schließlich auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren ausgesetzt zur Bewährung. Das Unrechtsurteil aus erster Instanz wurde korrigiert. Der Mandant konnte vor den fatalen Folgen einer zu Unrecht verhängten Gefängnisstrafe bewahrt werden.