25. August 2022 | Defensio-Fälle

Marihuana-Handel unter Freunden

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf:  Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln  

Ergebnis: Absehen von der Verfolgung gem. § 45 Abs. 2 JGG 

 

Unserem minderjährigen Mandanten wurde nach der Auswertung verschiedener Chat-Verläufe vorgeworfen, innerhalb seines Freundeskreis Marihuana ge– und verkauft zu haben. Durch die Wahrnehmung diverser therapeutischer Maßnahmen und Gesprächen der Drogenberatung konnte die Staatsanwaltschaft von der Nichterforderlichkeit weiterer erzieherischer Maßnahmen überzeugt werden. Von der weiteren Verfolgung wurde abgesehen.