25. August 2022 | Defensio-Fälle

Weiterleitung dienstlicher E-Mails an Privataccount führt zu Ermittlungsverfahren

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnis 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Der Mandantin wurde die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Sie habe Mails von ihrem Dienstaccount auf ihren Privataccount weitergeleitet, um diese zur Förderung ihres später gegründeten Unternehmens zu nutzen. Nach Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Lage konnte die Staatsanwaltschaft in einer gut begründeten Schutzschrift vom Fehlen einer unbefugten Geheimniserlangung und Nutzung überzeugt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein