Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnis
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Der Mandantin wurde die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Sie habe Mails von ihrem Dienstaccount auf ihren Privataccount weitergeleitet, um diese zur Förderung ihres später gegründeten Unternehmens zu nutzen. Nach Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Lage konnte die Staatsanwaltschaft in einer gut begründeten Schutzschrift vom Fehlen einer unbefugten Geheimniserlangung und Nutzung überzeugt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.