Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo?: Staatsanwaltschaft Stade
Unserer Mandantin wurde ein Ladendiebstahl mit Waren i.H.v. 151,20 € vorgeworfen. Eine unbekannte Person sei beim Stehlen durch eine Ladenkamera zu beobachten, weil sie eine FFP2-Maske und Wollmütze trug jedoch nicht zu identifizieren gewesen. In einer Schutzschrift hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig nachweisen können, dass unsere Mandantin nicht als die unbekannte Person identifiziert werden konnte. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft mangels Tatnachweis eingestellt.