14. März 2022 | Defensio-Fälle

Vorgetäuschter Wohnungseinbruch?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Vortäuschung einer Straftat 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen 

 

Dem Mandanten wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl fingiert zu haben, um hierdurch von seiner Versicherung Geld zu erlangen. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken. Insbesondere konnten die Ermittlungsbehörden nicht nachweisen, dass der von dem Mandanten angezeigte Einbruch nicht stattgefunden hat. Es fehlte mithin bereits am Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.