Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Vortäuschung einer Straftat
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Bremen
Dem Mandanten wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl fingiert zu haben, um hierdurch von seiner Versicherung Geld zu erlangen. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken. Insbesondere konnten die Ermittlungsbehörden nicht nachweisen, dass der von dem Mandanten angezeigte Einbruch nicht stattgefunden hat. Es fehlte mithin bereits am Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.