14. März 2022 | Defensio-Fälle

Waffe im Wald vergraben

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Göttert 

Vorwurf: Besitz einer verbotenen Waffe 

Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Unser Mandant hatte Polizisten zu einem Ort geführt, an dem er vor Jahren einmal eine Schusswaffe vergraben hatte. So konnte, wie von dem Mandanten beabsichtigt, die Waffe durch die Polizei sichergestellt werden. Strafverteidiger Jonas Göttert konnte darlegen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen war. Unser Mandant hatte wegen einer Unachtsamkeit versäumt, die Waffe straffrei abzugeben. Er hatte sie vergraben, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Darin kam eine rechtstreue Gesinnung unseres Mandanten zum Ausdruck. Abgesehen davon war die Waffe ohnehin unbrauchbar. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.