02. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Verhängnisvolle Briefsendung aus den Niederlanden

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Der Mandantin wurde im Rahmen der gegen sie geführten Ermittlungen der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vorgeworfen. So soll sie in den Niederlanden Cannabissamen an ihre Anschrift bestellt haben. Die Briefsendung wurde im Bundesgebiet schließlich seitens des Zolls sichergestellt. 

In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde durch Strafverteidiger Albrecht dargelegt, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen die Mandantin besteht. Zum einen konnte allein aufgrund der Empfängereigenschaft auf der Briefsendung eine Täterschaft nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Zum anderen konnte durch dezidierte Gesetzesarbeit unter Vorbringen von Rechtsprechung und Literatur offengelegt werden, dass auch kein Erwerb im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes seitens der Mandantin stattgefunden hat.  

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverteidiger Albrechts Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.