07. November 2022 | Defensio-Fälle

Ist das Kunst oder kann das weg?

Strafverteidiger:in: Svenja Dörge 

Vorwurf: Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 2 StGB) 

Ergebnis: Einstellung nach § 153a StPO 

Wo? AG Kiel 

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, in einer nächtlichen Aktion mehrere Hausfassaden mit verschiedenen Graffiti-Tags besprüht zu haben. Eine Anwohnerin gab in der Hauptverhandlung an, sie habe zwar Geräusche von Sprühdosen vernommen. Jedoch habe sie nicht genau erkennen können, wo genau gesprüht wurde. Auch konnte bei der Mandantin lediglich gelbe Farbe an den Händen festgestellt werden. Zudem wurden diverse Sprühdosen und in unterschiedlichen Farben im Auto der Mandantin gefunden. Da die Polizei nur ein frisches Graffiti-Tag in gelber Farbe aufgefunden hat und sich die anderen Tags optisch deutlich von diesem unterschieden, konnten die Staatsanwaltschaft und das Gericht letztlich von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung der Reinigungskosten überzeugt werden.