03. Februar 2022 | Defensio-Fälle

In flagranti im Büro

Datum: 01.12.2021

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Vergewaltigung 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hagen 

 

Dem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert seine Kollegin zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Der Tatbestand der Vergewaltigung sieht eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein