Datum: 01.08.2021
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung gem. 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Gegenstand des Verfahrens ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen gesondert Verfolgten. Dessen Handy wurde ausgewertet, wobei man auf diverse Gruppenchats stieß, in denen kinderpornographische Bilder geteilt wurden. Die Rufnummer eines Gruppenteilnehmers wurde dem Mandanten zugeordnet. In unserer Schutzschrift konnten wir gut begründen, dass unklar ist, ob er der Nutzer der Rufnummer ist oder Besitz an den Dateien erlangt hat. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.