09. Mai 2023 | Defensio-Fälle

Im Visier der Ermittlungsbehörden wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Dateien

Ergebnis: Einstellung

Wo: Staatsanwaltschaft Dortmund 

 

Unserer Mandantin wurde der Besitz kinderpornographischer Dateien vorgeworfen. In einer ihrer WhatsAppGruppen habe ein unbekannter Teilnehmer mehrere Videos gepostet, welche einen kinderpornographischen Inhalt gehabt haben. Unsere Mandantin hatte diese gar nicht wahrgenommen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer gut begründeten Schutzschrift herausarbeiten, dass eine vorsätzliche Straftat alleine durch die Mitgliedschaft nicht nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.