Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Dateien
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Dortmund
Unserer Mandantin wurde der Besitz kinderpornographischer Dateien vorgeworfen. In einer ihrer WhatsApp–Gruppen habe ein unbekannter Teilnehmer mehrere Videos gepostet, welche einen kinderpornographischen Inhalt gehabt haben. Unsere Mandantin hatte diese gar nicht wahrgenommen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer gut begründeten Schutzschrift herausarbeiten, dass eine vorsätzliche Straftat alleine durch die Mitgliedschaft nicht nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.