Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem Freund durch den mehrfachen Erwerb von Elektronikartikeln und deren anschließender Rückgabe betrügerische Handlungen zu Lasten der veräußernden Firma vorgenommen zu haben. Nach Sichtung der Akten konnte herausgearbeitet werden, dass es sich nicht um einen Vorgang mit strafrechtlicher Qualität handelte. Es bestand daher alles andere als ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Insoweit konnte die Staatsanwaltschaft mit einer gut begründeten Schutzschrift von einer Einstellung überzeugt werden. Unser Mandant war sehr erleichtert.