15. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Hakenkreuz versendet

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen im Jahr 2019 ein Bild von einem Hakenkreuz aus Penissen über eine Nachrichten-App an vier weitere Personen versendet zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte aufzeigen, dass zum einen dem Mandanten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er Versender des Bildes war. Zum anderen wurde das Bild an keinen unkontrollierbar großen Personenkreis gesendet, so dass der Tatbestand zur damaligen Rechtslage auch bei Nachweisbarkeit nicht erfüllt wäre. Das Verfahren wurde antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.