Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Besitz von kinderpornographischen Schriften
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei kinderpornographische Bilder besessen zu haben. Diese seien in einer Chatgruppe versendet worden, wo er Mitglied gewesen sei. Der Mandant wurde offensichtlich zufällig zu der Gruppe hinzugefügt und hat diese auch nach kurzer Zeit wieder verlassen. Es konnte in einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft der fehlende Besitzwillen des Mandanten herausgearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.