04. Oktober 2023 | Defensio-Fälle

Gefährliche Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe

Strafverteidigerin: Svenja Dörge 

Vorwurf: Besitz von kinderpornographischen Schriften 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei kinderpornographische Bilder besessen zu haben. Diese seien in einer Chatgruppe versendet worden, wo er Mitglied gewesen sei. Der Mandant wurde offensichtlich zufällig zu der Gruppe hinzugefügt und hat diese auch nach kurzer Zeit wieder verlassen. Es konnte in einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft der fehlende Besitzwillen des Mandanten herausgearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.