Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen bei einem Angriff mehrerer Personen auf den Anzeigeerstatter selbst mindestens einen Schlag ausgeführt zu haben. Der Geschädigte und eine weitere Person behaupteten unseren Mandanten beim Schlag gesehen zu haben. Es konnten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen herausgearbeitet werden. Während dem Geschädigten beim vermeintlichen Schlag bereits schwarz vor Augen war, hatte der andere Zeuge keinen richtigen Blick auf das Geschehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.