04. Oktober 2023 | Defensio-Fälle

Mit allen Wassern gewaschen!

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Verdacht der Geldwäsche 

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Stade  

 

Unserem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1, Abs. 6 StGB vorgeworfen. Unser Mandant soll mehrere Gutschriften von Dritten auf sein privates Konto erhalten und diese unmittelbar in Kryptowährung umgewandelt haben. Strafverteidiger Philipp Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, dass in diesem konkreten Fall kein Vorsatz und keine Leichtfertigkeit vorliegt. Unser Mandant vertraute auf einen objektiv seriös wirkenden Arbeitsvertrag, bei dem sich keine Zweifel aufdrängten. Zudem lag eine wirksame Selbstanzeige vor, die eine strafbefreiende Wirkung entfaltet. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.