19. April 2023 | Defensio-Fälle

Fußballvereine treffen aufeinander

Strafverteidiger: Patrique Noetzel 

Vorwurf: Sachbeschädigung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde eine Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll mit weiteren Personen mehrere Graffitis mit Fußballbezug übersprüht haben. Dabei wurde die Personengruppe von zivilen Einsatzkräften der Bundespolizei beobachtet. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Noetzel jedoch darlegen, dass lediglich schwache Indizien gegen unseren Mandanten vorliegen. Um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen, ist allein die Zugehörigkeit zu der Personengruppe und Farbanhaftungen an den Händen nicht ausreichend. Zudem erfüllt das bloße Übersprühen bereits vorhandener Graffitis nicht den Tatbestand der Sachbeschädigung. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.