Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Bremen
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, die Zeugin vergewaltigt zu haben. Dieser Verdacht beruhte ausschließlich auf den Angaben der vergebenen Zeugin. Strafverteidiger Moro konnte darlegen, dass diese Angaben im Widerspruch zu den Angaben der Mitbewohnerin stehen und selbst bei Wahrunterstellung den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.