Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Beleidigung, Üble Nachrede
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Der Mandantin wurden Beleidigungsdelikte vorgeworfen. Einer der beiden Anzeigenerstatter warf ihr vor ihn fremdenfeindlich bezeichnet zu haben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig begründen, dass selbst wenn diese Äußerungen getätigt worden sind, keine fremdenfeindlichen Beweggründe und kein öffentliches Interesse für eine Anklageerhebung vorliegen. Die Staatsanwaltshaft stellte das Verfahren ein. Der erleichterten Mandantin blieb ein kostenintensives Gerichtsverfahren erspart.