14. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Unliebsamer Kuss?

Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen vorgeworfen, eine 15-Jährige durch einen Kuss auf den Mund sexuell belästigt zu haben. 

In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde durch Strafverteidiger Göttert dargelegt, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht. Durch dezidierte Gesetzesarbeit, sorgfältige Aktendurchsicht und das Vorbringen schlüssiger Argumente konnte offengelegt werden, dass aufgrund einer vorherigen, ausdrücklich erklärten Einwilligung seitens der Betroffenen in die Berührung keine sexuelle Belästigung im Sinne des Gesetzes vorliegt. 

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverteidiger Götterts Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.