Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen vorgeworfen, eine 15-Jährige durch einen Kuss auf den Mund sexuell belästigt zu haben.
In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde durch Strafverteidiger Göttert dargelegt, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht. Durch dezidierte Gesetzesarbeit, sorgfältige Aktendurchsicht und das Vorbringen schlüssiger Argumente konnte offengelegt werden, dass aufgrund einer vorherigen, ausdrücklich erklärten Einwilligung seitens der Betroffenen in die Berührung keine sexuelle Belästigung im Sinne des Gesetzes vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverteidiger Götterts Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.