05. März 2024 | Defensio-Fälle

Freispruch bei Tatvorwurf sexuelle Nötigung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Nötigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hagen

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen warf unserem Mandanten eine sexuelle Nötigung vor. Er sollte eine Mitarbeiterin an intimen Stellen berührt und versucht haben zu küssen.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte anhand einer kontroversen Befragung und umfassenden aussagepsychologischen Analyse die Unglaubhaftigkeit der Aussagen der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten, die zuvor bereits einmal ein Verfahren mit ähnlichen Anschuldigungen in Gang gesetzt hatte, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung zu einer Haftstrafe, das Amtsgericht Witten aber sprach unseren Mandanten aus Mangel an Beweisen frei.