04. März 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Staatsanwaltschaft Münster warf unserem Mandanten eine Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Er sollte ein pornographisches Bild einer Ex-Freundin im Freundeskreis verschickt haben. Zur mutmaßlichen Tatzeit war er noch Jugendlicher.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte die Vorwürfe in der Hauptverhandlung abmildern und viele zu Gunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vorwerfen. So sprach alles dafür, dass die junge Dame ihre Bilder recht freimütig im Freundeskreis verteilt hatte. Ferner war unser Mandant auf einem guten persönlichen Weg und zeigte sich einsichtig, sodass keine weitere erzieherische Einwirkung auf ihn mehr nötig war.