Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Die Staatsanwaltschaft Münster warf unserem Mandanten eine Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Er sollte ein pornographisches Bild einer Ex-Freundin im Freundeskreis verschickt haben. Zur mutmaßlichen Tatzeit war er noch Jugendlicher. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte die Vorwürfe in der Hauptverhandlung abmildern und viele zu Gunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vorwerfen. So sprach alles dafür, dass die junge Dame ihre Bilder recht freimütig im Freundeskreis verteilt hatte. Ferner war unser Mandant auf einem guten persönlichen Weg und zeigte sich einsichtig, sodass keine weitere erzieherische Einwirkung auf ihn mehr nötig war.