05. März 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung

Strafverteidiger: Jonas Meese

Vorwurf: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung

Ergebnis: Teilfreispruch 

Wo? Amtsgericht Pinneberg

 

Unserem Mandanten wurde tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall und Beleidigung vorgeworfen. Er soll sich in alkoholisiertem Zustand mehrfach geweigert haben, einem Platzverweis nachzukommen. Als die Polizeibeamten ihn sodann in Gewahrsam nahmen, habe er versucht, einen der Beamten in dessen Gesicht zu schlagen. Hierbei führte er ein Cuttermesser bei sich. Während der Fahrt zur Polizeistation habe er die Polizisten dann beleidigt. 

Nach der Beweisaufnahme hatte das Gericht Zweifel an den Angaben der Polizeibeamten und sprach den Mandanten hinsichtlich der Vorwürfe des tätlichen Angriffs und des Widerstands frei. Wegen Beleidigung wurde der Mandant zu einer geringen Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt.