Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage
Wo? AG Hamburg
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit Cannabis und Amphetaminen Handel getrieben zu haben. In der ersten Instanz wurde er vom Amtsgericht Hamburg-Mitte zu einer Geldstrafe von 90 TS verurteilt. Dies stellte allerdings ein großes Problem für unseren Mandanten dar, weil eine Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz ansteht. Durch hartnäckige Verteidigung konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht eine Einstellung gegen eine kleine Geldauflage erwirken und somit den Job des Mandanten erhalten.