Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund
Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung zu Lasten einer Bekannten vorgeworfen. Zwischen beiden sei seit einiger Zeit Kontakt gewesen, der hin und wieder von beiden Seiten sexuell provokant gewesen sei. Der Mandant soll sich mit der Geschädigten nachts in einem Park getroffen haben, wo es nach kurzer Zeit zu Geschlechtsverkehr gekommen sei. In der Schutzschrift wurde herausgearbeitet, dass die Zeugenaussage unglaubhaft ist und darüber hinaus der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt ist, da der erforderliche entgegenstehende Wille anhand der Zeugenaussage nicht erkennbar in Erscheinung trat. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.