25. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Premiere: Richterin verurteilt erstmals seit 25 Jahren nicht zu Strafe sondern verwarnt!

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro  

Vorwurf: Besitz von Jugend- und Kinderpornographie 

Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt 

Wo: Amtsgericht Springe   

Der Mandant hat eingeräumt eine erhebliche Anzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien besessen zu haben. Basierend auf einer ausführlichen, von der Verteidigung mit dem Mandanten vorbereiteten Einlassung führte Rechtsanwalt Moro mit dem Gericht ein Rechtsgespräch. Er konnte die Richterin überzeugen erstmals in ihrer 25-jährigen Dienstzeit in diesem Deliktsbereich keine Verurteilung zur Strafe auszusprechen, sondern lediglich zu verwarnen 

Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass das umfassende Geständnis, welches einer Lebensbeichte glich, besonderes Gewicht habe und die tragische Biografie wie auch das originär reumütige Verhalten des Mandanten besondere Umstände darstellen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen. Eine Eintragung im Führungszeugnis wie auch im Bundeszentralregister konnte verhindert werden!