Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Besitz von Jugend- und Kinderpornographie
Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Wo: Amtsgericht Springe
Der Mandant hat eingeräumt eine erhebliche Anzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien besessen zu haben. Basierend auf einer ausführlichen, von der Verteidigung mit dem Mandanten vorbereiteten Einlassung führte Rechtsanwalt Moro mit dem Gericht ein Rechtsgespräch. Er konnte die Richterin überzeugen erstmals in ihrer 25-jährigen Dienstzeit in diesem Deliktsbereich keine Verurteilung zur Strafe auszusprechen, sondern lediglich zu verwarnen.
Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass das umfassende Geständnis, welches einer Lebensbeichte glich, besonderes Gewicht habe und die tragische Biografie wie auch das originär reumütige Verhalten des Mandanten besondere Umstände darstellen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen. Eine Eintragung im Führungszeugnis wie auch im Bundeszentralregister konnte verhindert werden!